Die Ausbildung zum Piloten ist mit hohen Investitionen und großem persönlichem Einsatz verbunden.
Doch was passiert, wenn ein Flugschüler fluguntauglich wird und das Medical für die Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr besteht?
Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind – doch das ist ein Trugschluss.
Wer als Flugschüler fluguntauglich wird, hat in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die sogenannte Erwerbsminderungsrente greift nur, wenn jemand weniger als drei oder sechs Stunden täglich arbeiten kann – und zwar in jedem beliebigen Beruf, nicht nur als Pilot.
Die Tatsache, dass ein Flugschüler den Pilotenberuf nicht mehr ausüben kann, genügt nicht für einen gesetzlichen Leistungsanspruch.
Um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen in der Regel fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein – drei davon unmittelbar vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Ein typischer Flugschüler erfüllt diese Voraussetzung nicht, da er sich noch in der Ausbildung befindet und häufig keine oder nur geringe Beiträge gezahlt hat.
Selbst bei Erfüllung der Bedingungen sind die Rentenzahlungen sehr niedrig.
Ein zentraler Unterschied zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wer als Flugschüler fluguntauglich ist, verliert zwar die medizinische Flugtauglichkeit, ist aber meist weiterhin beruflich einsetzbar – etwa im Büro, am Boden oder in anderen Branchen.
Genau deshalb greift eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung oft nicht. Die spezielle Loss-of-Licence Versicherung hingegen leistet genau in solchen Fällen – wenn das Medical nicht mehr erteilt wird
Eine Flugschülerversicherung bietet finanziellen Schutz genau dort, wo gesetzliche Leistungen enden.
Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn das Medical nicht mehr besteht – unabhängig davon, ob man noch in anderen Berufen arbeiten könnte.
So bleibt das Ausbildungsdarlehen abgesichert, und die eigene Existenzgrundlage bricht nicht weg.
Besonders wichtig:
Die Police lässt sich nach der Ausbildung in eine vollwertige Loss-of-Licence Versicherung für Berufspiloten umwandeln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Flugschüler dürfen sich nicht auf die gesetzliche Absicherung verlassen. Eine Fluguntauglichkeit kann schneller eintreten als gedacht – und staatliche Stellen greifen hier nicht. Wer seinen Traum vom Fliegen langfristig absichern möchte, sollte deshalb frühzeitig über den Abschluss einer Flugschülerversicherung nachdenken.
Sie stehen am Beginn Ihrer fliegerischen Ausbildung oder bereiten sich gerade auf den Start vor?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich umfassend zur Loss-of-Licence-Versicherung für Flugschüler beraten zu lassen – kostenlos, persönlich und exakt auf Ihre Situation zugeschnitten.
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