Wann ist ein Flugschüler fluguntauglich?

Fluguntauglichkeit beginnt mit dem Verlust des Medical

Wer Pilot werden möchte, muss gesundheitlich fit sein. Für Flugschüler ist das sogenannte "Medical Klasse 1" Voraussetzung, um an der praktischen Ausbildung teilnehmen zu können.

Fluguntauglichkeit liegt bereits dann vor, wenn dieses Medical nicht (mehr) ausgestellt oder aberkannt wird.
Dabei reicht es aus, dass die medizinischen Anforderungen nicht mehr dauerhaft erfüllt werden können – selbst bei vermeintlich kleinen gesundheitlichen Einschränkungen.

Typische Gründe können z. B. Sehstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, psychische Belastungen oder orthopädische Beschwerden sein.
Der Verlust des Medicals bedeutet nicht nur das vorläufige, sondern oft auch das dauerhafte Aus für die fliegerische Karriere.

Flugschüler überprüft vor dem Start die Instrumente zur Vorbereitung auf einen Ausbildungsflug
Detailaufnahme eines Schulflugzeugs während des Instrumentenchecks im Flugunterricht

Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet in der Regel erst, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Das Problem:
Als Flugschüler haben Sie formal noch keinen "Beruf", sondern befinden sich in der Ausbildung.
Viele BU-Versicherer erkennen daher keinen Versicherungsfall an, wenn Sie Ihre Ausbildung krankheitsbedingt abbrechen müssen.

Die LoL-Versicherung (Loss-of-Licence Versicherung) hingegen ist speziell für Flugschüler konzipiert. Sie leistet genau dann, wenn das Medical nicht mehr erteilt wird – und das unabhängig davon, ob Sie bereits im Cockpit eines Flugzeugs sitzen oder noch in der Flugschule sind.

Kein Verweis auf andere Tätigkeiten: Verzicht auf abstrakte Verweisung

Ein wesentlicher Vorteil der Loss-of-Licence Versicherung gegenüber vielen BU-Versicherungen ist der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung.
Das bedeutet:
Der Versicherer kann nicht argumentieren, dass Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten (z. B. als Bürokraft oder Lehrer) und deshalb keine Leistung erhalten.

Stattdessen wird ausschließlich geprüft, ob Sie flugtauglich sind.
Ist das Medical entzogen, besteht Anspruch auf die versicherte Leistung – ganz gleich, ob Sie noch andere Berufe ausüben könnten.

Junger Pilot informiert sich über Absicherung bei medizinischer Fluguntauglichkeit
Flugausbildung mit Blick auf das Armaturenbrett eines einmotorigen Trainingsflugzeugs

Auch keine konkrete Verweisung – Fokus bleibt auf der fliegerischen Karriere

Neben der abstrakten Verweisung verzichten hochwertige LoL-Versicherungen auch auf die konkrete Verweisung.

Das heißt:
Auch wenn Sie z. B. als Fluglehrer, Dispatcher oder in einem anderen Bereich der Luftfahrt tätig sind, bleibt Ihr Anspruch auf die vereinbarte LoL-Rente bestehen.
Der Anspruch bleibt sogar dann bestehen, wenn Sie in einem komplett anderen Beruf außerhalb der Luftfahrt tätig sind.

Die Flugschülerversicherung erkennt also nicht nur die gesundheitlichen Risiken, sondern auch den hohen Wert Ihrer fliegerischen Qualifikation an.
Wenn Sie aufgrund medizinischer Umstände nie als Pilot arbeiten können, wird Ihre Investition in die Ausbildung durch die Versicherung geschützt.

Fazit: Fluguntauglich ist nicht hilflos – mit der richtigen Absicherung

Fluguntauglichkeit ist für viele Flugschüler ein sensibles Thema.
Doch wer vorausschauend handelt und sich frühzeitig mit der passenden LoL-Versicherung absichert, muss sich nicht sorgen.
Sie springt genau dann ein, wenn das Medical verloren geht – ohne Wenn und Aber, ohne Verweisung auf andere Berufe, und ganz speziell auf die Bedürfnisse von Flugschülern zugeschnitten.

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