Die Vorstellung, mit einer privaten Unfallversicherung ausreichend gegen Einkommensverluste durch Fluguntauglichkeit abgesichert zu sein, ist ein gefährlicher Irrglaube – besonders für Flugschüler und Piloten.
DIn diesem Beitrag zeigen wir auf, warum die Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein kann, aber niemals eine Berufsunfähigkeits- oder Loss-of-Licence Versicherung ersetzt.
Der Unterschied liegt nicht nur im Leistungsumfang, sondern auch im zugrunde liegenden Versicherungskonzept.
Die Unfallversicherung zahlt bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen durch einen Unfall – meist in Form einer einmaligen Kapitalleistung oder in bestimmten Fällen als Unfallrente.
Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, also dem Ausmaß der dauerhaften Schädigung.
Allerdings:
Die Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten oder psychischen Leiden – beides häufige Ursachen für die Fluguntauglichkeit bei Piloten und Flugschülern.
Die Loss-of-Licence Versicherung (LoL) ist speziell für Piloten und Flugschüler konzipiert.
Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn die Flugtauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen verloren geht – unabhängig davon, ob dies durch einen Unfall oder eine Krankheit geschieht.
Im Gegensatz dazu versichert die Unfallversicherung nur ein bestimmtes Risiko – den Unfall – und auch nur dann, wenn der Schaden dauerhaft ist.
Eine LoL-Versicherung hingegen sichert die berufliche Existenz eines Piloten ganzheitlich ab.
Viele Piloten und Flugschüler verlieren ihre Flugtauglichkeit nicht durch einen Unfall, sondern durch gesundheitliche Probleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hörminderungen, Sehstörungen oder psychische Belastungen.
Eine Unfallversicherung deckt diese Ursachen nicht ab.
Die LoL-Versicherung hingegen springt genau hier ein – unabhängig davon, ob die Ursache körperlicher oder psychischer Natur ist.
Wer als Flugschüler oder Pilot eine Unfallversicherung abschließen möchte, sollte besonders auf das sogenannte aktive Flugrisiko achten.
Dieses Risiko bezieht sich auf eigene Flugaktivitäten, etwa im Cockpit eines Ausbildungs- oder Linienflugzeugs.
Viele Versicherer schließen dieses Risiko explizit aus. Das bedeutet:
Ein Unfall während eines Fluges als aktiver Pilot wäre nicht versichert.
Nur wenige Gesellschaften bieten Tarife an, in denen das aktive Flugrisiko eingeschlossen ist – und genau das sollte bei der Auswahl einer Unfallversicherung berücksichtigt werden.
Eine gute Flugschülerversicherung sichert Sie schon in der Ausbildungsphase gegen den Verlust der Flugtauglichkeit ab.
Sie ersetzt keine Unfallversicherung, aber deckt die weitaus größere Bandbreite an Risiken ab – inklusive Krankheiten, Unfaällen und anderer Ursachen.
Wer auf eine reine Unfallversicherung setzt, steht im Ernstfall schnell ohne Schutz da.
Die Unfallversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein – etwa für zusätzliche Kapitalleistungen im Fall schwerer Unfälle.
Als alleinige Absicherung gegen Fluguntauglichkeit reicht sie jedoch nicht aus.
Flugschüler und Piloten benötigen eine umfassendere Lösung, die auch bei krankheitsbedingter oder anderer gesundheitlich verursachter Untauglichkeit greift – genau hier setzen Loss-of-Licence Versicherungen an.
Wer glaubt, mit einer Unfallversicherung als Pilot ausreichend abgesichert zu sein, geht ein hohes Risiko ein.
Die Anforderungen und Risiken in der Luftfahrt sind besonders – deshalb braucht es spezielle Lösungen.
Die Loss-of-Licence Versicherung ist die einzige Absicherung, die wirklich auf die Bedürfnisse von Piloten und Flugschülern zugeschnitten ist.
Die Unfallversicherung kann unterstützend wirken – mehr aber auch nicht.